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Externer Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter – Dr. iur. Chorusch Taheri

Für eine Vielzahl von Unternehmen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten mittlerweile Pflicht, vgl. Art. 37 I DSGVO. Hervorzuheben sind insbesondere Fälle, in denen

  • Unternehmen Datenverarbeitungen als Kerntätigkeit betreiben

  • In der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind

  • Die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht

Dabei steht es Ihnen frei, einen externen oder internen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Zu den Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten gehören jedenfalls folgende Tätigkeiten:

  • Maßnahmen zur Einführung und Einhaltung eines ausreichenden betrieblichen Datenschutzkonzepts
  • Datenverarbeitungskontrolle
  • Evt. Führung von Verfahrensverzeichnissen
  • Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
  • Dokumentation von Verarbeitungsübersichten und Tätigkeitsbeschreibungen
  • Mitarbeiterschulungen
  • Datenschutzberatung der Entscheidungsträger und Mitarbeiter
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden
  • Datenschutz-Ansprechpartner im Unternehmen

Herr Dr. iur. Chorusch Taheri verfügt über die notwendigen juristischen Kenntnisse, um die gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Aufgrund von umfangreichen praktischen Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen sucht er pragmatische und umsetzbare Lösungsansätze.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) nimmt unterschiedliche Aufgaben in einem Unternehmen wahr.

Dem gesetzlichen Leitbild zufolge gehören zum Aufgabenbereich des Datenschutzbeauftragten u.a. die

  • Datenschutzberatung
  • Datenschutzschulung
  • Datenschutzimplementierung und
  • Datenschutzkommunikation mit Aufsichtsbehörden.

Neben diesen Pflichtaufgaben können dem DSB aber auch weitere Aufgaben übertragen werden. Hierzu gehören etwa Audits oder Beratungsleistungen zu spezifischen Problemen wie etwa dem Datenschutztransfer in Drittländer. Da der DSB sich ohnehin mit der Thematik Datenschutz beschäftigt und die Strukturen im Unternehmen kennt, kann es ökonomisch sinnvoll sein, auch diese Aufgaben dem DSB zu übertragen. Im Rahmen einer Unternehmensanalyse bewerten wir den voraussichtlichen Arbeits- und Beratungsbedarf und schlagen Ihnen ein preiswertes Modell vor. Die Konzeption des Angebots erfolgt bedarfsgerecht und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Externer vs. interner DSB

Es gibt zahlreiche Diskussionen, ob es für Unternehmen ratsamer ist, interne oder externe DSB zu bestellen. Sicherlich sollte die Diskussion nicht abstrakt und ohne Unternehmensbezug geführt werden. Während für manche Unternehmen der interne DSB als interner Ansprechpartner unumgänglich ist, müssen andere Unternehmen aufgrund der Mitarbeiterstruktur auf externe DSB zurückgreifen. Es gibt allerdings einige Faktoren und Argumente, die durchaus für alle Unternehmen zu beachten sind.

Da die meisten externen DSB für unterschiedliche Unternehmen tätig sind, sind sie mit unterschiedlichen Datenschutzthemen vertraut. Ferner ist der externe DSB ausschließlich mit dem Datenschutzrecht beschäftigt und somit spezialisiert. Im Gegensatz dazu werden interne DSB häufig noch mit anderen Aufgaben im Unternehmen betraut. Aufgrund seiner vollständigen Konzentration auf das Datenschutzrecht läuft der externe DSB auch nicht Gefahr, in Interessenkonflike zu geraten. Schließlich ist der externe DSB auch die kostengünstigere Lösung. Kosten für Weiterbildungen, Schulungen oder die neueste Fachliteratur werden vom externen DSB selbst getragen und kommen allen betreuten Unternehmen zugute. Beim internen DSB müssen diese Kosten aber separat entrichtet werden.

Die konkrete Wahl des DSB

Sollten Sie sich für einen externen DSB entschieden haben, haben Sie die Qual der Wahl. Im Zuge der Einführung der DSGVO und dem massiv gestiegenen Beratungsbedarf haben sich zahlreiche Unternehmen gebildet. Die Auswahl des richtigen DSB erscheint schwierig. Ein DSB sollte juristische Kenntnisse besitzen, die technische Umsetzung verstehen und die betriebswirtschaftliche Organisation von Unternehmen analysieren können. Neben diesen Voraussetzungen erhalten Sie bei Dr. Taheri Datenschutz zudem eine Beratung, die auch grenzüberschreitende juristische Fragestellungen sachgerecht beantworten kann.

Der Weg zur Bestellung eines DSB

Sollten Sie an unseren Leistungen als externer DSB interessiert sein, beginnen wir umgehend nach Ihrer Kontaktanfrage mit der Analyse Ihres Unternehmens. Daraufhin folgt ein Angebot, aus dem die Kosten für unsere Beauftragung transparent ersichtlich sind. Vor der Analyse lassen sich die Kosten der Bestellung als externer DSB nicht abschätzen, da der Aufwand für jedes Unternehmen unterschiedlich ist. In unsere Kostenberechnung fließt unter anderem ein:

  • Unternehmensgröße
  • Anzahl der Unternehmensstandorte
  • Mitarbeiterzahl
  • Branche
  • Art der Daten und des Datentransfers, insbesondere auch die Frage, ob ein internationaler Datentransfer stattfindet.

Ferner müssen wir mit Ihnen klären, ob neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des DSB noch weitere Aufgaben hinzukommen. Die ausdifferenzierte, von vielen Faktoren abhängige Erstellung des Angebots kommt ihnen zugute. Standardangebote, Kampfpreise und Pauschaleinschätzungen können unserer Ansicht nach kein solides Datenschutzkonzept garantieren.

Falls Sie jedoch vorab den Aufwand evaluieren möchten, sollten Sie sich den Anteil der Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen anschauen. Als Faustregel kann gelten: Je höher der Anteil verarbeiteter personenbezogener Daten, desto höher ist der monatliche Pauschalbetrag, der für einen externen DSB zu entrichten ist.

Die Tätigkeit des DSB

Ist der DSB erst einmal bestellt, können Sie (teilweise) aufatmen. Viele der anstehenden Aufgaben werden nun von ihm in Eigenverantwortung erfüllt.

Hierzu zählen:

  • Aufklärung über datenschutzrechtliche Pflichten
  • Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten
  • Auskunft bei Fragen von Behörden und Betroffenen
  • Beratung und Support im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Beratung aller Unternehmenssegmente bei allen datenschutzrechtlichen Fragen

Einzelne Aufgaben können jedoch variieren und sollten zu Beginn genau besprochen werden. Hierzu zählt u.a. die Führung von Verfahrensverzeichnissen.

Kostengünstige DSB

Sie stellen sich jetzt eventuell die Frage, warum einige DSB so kostengünstig auf dem Markt operieren können. Kampfpreise von 99 € monatlich sind keine Seltenheit. Sollten Sie ein Angebot von uns erhalten haben, werden sie zudem feststellen, dass wir zu diesen Preisen nicht tätig werden. Wir möchten Ihnen kurz schildern, warum:

Die günstigen Preise basieren meist auf schlanken Basisangeboten, bei denen dann einzelne Datenschutzfälle nicht abgedeckt sind und gesondert vergütet werden müssen. Teilweise ist auch die Haftungsübernahme gelöst. Wir halten eine solche Vorgehensweise für weder fair noch seriös. Datenschutzrecht ist eine sehr spezielle Materie. Viele Klienten können sich darunter nichts Konkretes vorstellen. Insbesondere der Aufwand und Fragen der Haftung können vorab nicht beurteilt werden. Die Verlagerung des Kosten- und Haftungsrisikos auf den Klienten ist daher nicht sachgerecht. Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn der Klient juristisch geschult ist und den Aufwand selbst abschätzen kann. In allen anderen Fällen ist es ratsam, ein Paket anzubieten, welches auftretende Datenschutzfälle grds. erfasst.

Sie können den Test auch selbst machen. Stellen Sie spezifische Fragen. Fragen Sie nach, wie viele Verarbeitungstätigkeiten oder Beratungsstunden im Paket enthalten sind. Anhand einer Hochrechnung und unter Berücksichtigung des Stundenlohns des DSB lässt sich der tatsächliche monatliche Aufwand grob errechnen. Kontaktieren Sie uns und erläutern Sie Ihre Fragen. Wir werden Ihnen detailliert darlegen, welches Datenschutzpaket für sie am sinnvollsten ist. Sollte das von Ihnen gewählte Datenschutzpaket zu gering oder zu ausführlich ausfallen, besprechen wir gerne mit Ihnen, wie es angepasst werden kann.

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