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Datenschutzschulungen

Im Zuge der Umsetzung der DSGVO nehmen Unternehmen verstärkt Datenschutzschulungen in Anspruch. Die Motivlagen dafür sind erfahrungsgemäß unterschiedlich. Viele Unternehmen möchten auf diese Weise ihre datschutzrechtlichen Pflichten erfüllen, etwa in Bezug auf die Nachweispflicht zur Einhaltung des Datenschutzrechts gemäß Artikel 5 Absatz 2 DSGVO. Andere Unternehmen wollen schlichtweg für eine bessere “Datenschutz-Awareness” ihrer Mitarbeiter sorgen. Eine nicht zu unterschätzende Zahl mag wohl auch taktisch vorgehen und für die Zukunft verhängte Bußgelder der Datenschutz-Aufsichtsbehörden durch den Nachweis erfolgter Schulungen mindern. Wenngleich die Motivlagen unterschiedlich sind, legen alle Unternehmen Wert auf eine praxisgerechte, qualifizierte und verständliche Schulung im Datenschutzrecht.

Dozent

Herr Dr. Taheri verfügt über jahrelange Erfahrung als Vertr. Professor, Dozent und Lehrbeauftragter für verschiedene Hochschulen und die IHK Bonn. Daher erfolgen seine Schulungen sowohl im Online- als auch im Präsenzmodus zielgruppengerecht und praxisnah. Dies wird durch durchweg sehr gut bewertete Evaluationen der Dozententätigkeit belegt. Auf Nachfrage stellen wir Ihnen diese Dokumentationen gerne (datenschutzkonform) zur Verfügung.

Pflicht zur Datenschutzschulung

Häufig wird die Frage diskutiert, ob Datenschutzschulungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine direkte Pflicht bezüglich der Durchführung von Datenschutzschulungen besteht nicht. In Artikel 5 Abs. 2 DSGVO ist allerdings eine Rechenschaftspflicht normiert. Demnach ist der Verantwortliche für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich und muss dies nachweisen. Die Durchführung angemessener Datenschutzschulungen bei Mitarbeiter ist sicherlich ein Weg, dieser Rechenschaftspflicht nachzukommen. Datenschutzschulungen eignen sich jedoch nicht nur im Rahmen des Einhaltens von Datenschutzgesetzen. Sie sind auch sinnvoll im Falle des Worst-Case-Szenario, nämlich des Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften. In diesem Fall kann die Durchführung von Schulungen nämlich bußgeldmindernd berücksichtigt werden.

Inhalt der Datenschutzschulung

Es bietet sich an, Datenschutzschulungen in einen Basis- und einen Spezialteil zu untergliedern. Die Basisschulung sollte allen Beteiligten ein Grundverständnis des Datenschutzes ermöglichen. Ferner sollten alle Beteiligten in die Lage versetzt werden, einfacher datenschutzrechtliche Problematiken einordnen zu können. Es handelt sich also folglich um den Datenschutz, der “alle betrifft”.
Ferner sollte es Spezialschulungen für Teilbereiche und einzelne Unternehmenssegmente geben. Dies dient dazu, spezifische datenschutzrechtliche Problematiken zu erläutern. Erfahrungsgemäß haben viele Mitarbeiter ganz spezielle, aus der Praxis resultierende datenschutzrechtliche Fragen. Datenschutzschulungen nehmen dann häufig den Charakter einer Datenschutzberatung an. Sofern dies notwendig ist und ein Bedarf besteht, ist dies völlig legitim. Es sollte nur darauf geachtet werden, dass diese Frage nicht im Basisteil besprochen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die anderen Beteiligten, die mit der Problematik nicht befasst sind, nicht aktiv teilnehmen können.

Der Dozent

Besondere Bedeutung kommt dem Datenschutz Dozenten oder der Dozentin zu. Das Datenschutzrecht gilt gemeinhin als trockene Materie.
Viele Mitarbeiter halten Datenschutzbestimmungen zudem für überflüssig. Umso wichtiger ist es, die Materie Mitarbeitergerecht zu präsentieren. Möglichkeiten bestehen etwa beim Verweis auf Praxisbeispiele oder datenschutzrechtliche Vorteile für Mitarbeiter. Erfahrene Dozenten kennen die Schwierigkeiten und wissen, wie bestehende Bedenken und Widerstände abgebaut werden können. Eine ansprechende und interessant gestaltete Datenschutzschulung häufig auf überraschte und positive Resonanz der Mitarbeiter.
Fragen Sie nach Referenzen des Dozenten. Häufig werden Schulungen und Vorträge evaluiert. Aus den Evaluationen lassen sich Erfahrungen der Mitarbeiter ablesen.

Art der Schulung

Unseren bisherigen Erfahrungen nach werden meist drei verschiedene Arten von Schulungen angeboten.

  • Präsenzschulungen
  • Webbasierte Schulungen
  • PDF Dokumente zum Selbststudium

Von der letzten Variante können wir nur dringend abraten. Denn erfahrungsgemäß werden die Inhalte nicht sorgfältig studiert. Die Datenschutzschulung gerät so zu einer Alibi-Veranstaltung, die lediglich das Gewissen beruhigt.
Sowohl Präsenzschulungen als auch webbasierte Schulungen können jedoch wertvolle und interessante Ergebnisse herbeiführen. Die Vorteile webbasierter Lösungen sind vor allem die zeitliche Flexibilität, längere Verfügbarkeit der Informationen und die Anpassung an das individuelle Lerntempo der jeweiligen Mitarbeiter. Dagegen sind die Vorteile der Präsenzschulungen sind vor allem der persönliche Kontakt, die Lerndynamik, welche in Gruppen entsteht und Diskussionen ermöglicht sowie die bessere Einbeziehung aller Teilnehmer. Unserer Erfahrung nach ist eine Kombination von webbasierten Schulungen und Präsenzschulungen im Datenschutz die beste Lösung. Dabei macht es Sinn, datenschutzrechtliche Grundkenntnisse zunächst webbasiert zu vermitteln. Die Prüfung der Kenntnisse und Gespräche zu den Ergebnissen sollten jedoch im Präsensformat stattfinden. Pandemiebedingt gilt es selbstverständlich derzeit Einschränkungen zu beachten.

Inhalt der Schulung

Inhaltlich ist neben den grundsätzlich zu beachtenden Erkenntnissen zur Erwachsenenschulung vor allem die Einbeziehung von Case Studies und Urteilen von enormer Bedeutung. Erfahrungsgemäß nehmen viele Mitarbeiter Datenschutzschulungen nicht ernst. Der Datenschutz an sich und die Schulungen werden teilweise als auferzwungene und überflüssige Zusatzaufgaben wahrgenommen. Wenngleich unterschiedliche Ansichten bezüglich der Datenschutzvorschriften legitim sind, gilt es diese Bedenken im Rahmen der Datenschutzschulung auszuräumen. Am hilfreichsten haben sich hier Fälle und Urteile erwiesen, die in Schulungen eingebaut werden. Diese machen den Mitarbeitern die Brisanz der Thematik bewusst. Mitunter stellt der eine oder andere Mitarbeiter fest, das auch er oder sie das in dem Fall besprochene datenschutzrechtliche Fehlverhalten an den Tag gelegt hat. Auf dieser Grundlage erweist sich die Datenschutzschulung für den Dozenten einfacher. Widerstände der Teilnehmer mildern wir auf diese Weise ab.

Ziel der Schulung

Um den Erfolg der Schulung sicherzustellen, ist es von besonderer Bedeutung, das wir das Ziel der Schulungen vorab klar formulieren. Dies erfolgt in Absprache mit der Unternehmensführung geschehen. Diese kann am besten beurteilen, welche Ziele realistisch sind. Außerdem sollte die Unternehmensführung ggfs. in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten mitteilen, in welchen Bereichen besonderer Schulungsbedarf besteht. Auf Basis dieser Informationen erstellen wir einen Fahrplan für die Schulungen. Nach Durchführung der Schulungen evaluieren wir diese. Auf Grundlage der Rückmeldungen der Mitarbeiter erfolgt dann eine Abschlussbeurteilung, die den Erfolg der Schulung bewertet. Diese Evaluationsmaßnahmen sind nicht nur im Hinblick auf die stetige Verbesserung der Schulungen von Bedeutung. Sie können auch im Rahmen von Beurteilungen von Aufsichtsbehörden relevant werden. Diese berücksichtigen im Rahmen von Untersuchungen grundsätzlich auch die Bemühungen, den Datenschutz im Unternehmen durch Schulungen sicherzustellen. Dabei ist zwischen sog. Alibi-Schulungen und solchen, die eine Erfolgskontrolle durchführen, zu unterscheiden.
Unabhängig von den konkreten Bedürfnissen im Unternehmen, den Vorkenntnissen der Mitarbeiter und den besonderen Problemlagen lassen sich jedoch drei gewünschte Ergebnisse einer jeden Datenschutzschulung zusammenfassen:

Ergebnisse

  • Ein Bewusstsein für Datenschutzkonformität schaffen ( Datenschutz Awarness)
  • Mitarbeiter befähigen, datenschutzkonform zu handeln (Datenschutz Befähigung)
  • Mitarbeiter von der Befolgung des Datenschutzes überzeugen ( Datenschutz Überzeugung)

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