Bestimmte Branchen stehen im datenschutzrechtlichen Fokus. Dies kann auf rechtlicher Basis geschehen, denn oft bestehen bestimmte branchenspezifische Pflichten. Es können aber auch faktische Gründe vorliegen. Oftmals ist dies der Fall, weil besonders sensible Daten vorliegen. Diese Branchen brauchen eine branchenspezifische Datenschutzberatung.
Auch wenn die DSGVO nicht für Behörden gilt, haben auch Behörden sehr spezifische datenschutzrechtliche Probleme zu lösen. denn oft befinden Sie sich nämlich in einem Zwiespalt zwischen datenschutzrechtlichen und anderen verpflichtungen, etwa bei der Unterstützung von Ermittlungstätigkeiten.Daher bedarf die datenschutzrechtliche Tätigkeit von Behörden einer besonderen Expertise.
Ein weiteres Thema ist der nationale Datenschutz. Hier ist insbesondere der Datentransfer in Nicht-EU-Länder, sog. Drittstaaten, zu nennen. Bedeutsam ist dabei der Datentransfer in die USA. Denn dieser steht aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum “PRIVACY SHIELD” vor neuen Problemen. Dies betrifft nunmehr auch das Cloud Computing.