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Datenschutzberatung

Unsere Beratungsleistungen umfangreiche unvollständige Wissensvermittlung im Datenschutzrecht. Neben rechtlicher Expertise können wir darüber hinaus mit unseren technischen Kenntnissen und betriebswirtschaftlichem Know-How behilflich sein. Dieser Dreiklang aus Recht, Technik und Betriebswirtschaft bildet den Kern der datenschutzrechtlichen Beratung. Wesentliche Beratungsfelder sind:

  • DSGVO
  • Landesdatenschutzrecht
  • Ausländisches Datenschutzrecht, insb. englischsprachige Länder
  • Telemediengesetz
  • SGB X Datenschutz
  • BDSG
  • Kirchlicher Datenschutz

Durch die alleinige Konzentration auf datenschutzrechtliche Themen können wir eine umfassende und tiefgehende Expertise garantieren. Die genaue Befassung mit Ihrem Unternehmen ist die Grundlage der Datenschutzberatung. Wir betrachten dessen spezifische Organisation und potentielle Risikofelder. Durch die Begutachtung vor Ort garantieren wir eine Beratungsleistung, welche speziell auf Sie zugeschnitten ist. Dies erzeugt Vertrauen und Qualität.

Gründe für die Datenschutzberatung

Die Gründe für die Inanspruchnahme unserer Datenschutzberatung sind vielfältig. Die Beratung wird beispielsweise von internen Datenschutzbeauftragten in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich häufig um besonders komplexe oder besondere Themen im Datenschutzrecht. Häufig überschreiten diese Problemstellungen die übliche Tätigkeit des internen Datenschutzbeauftragten.

Sinnvoll ist die Datenschutzberatung auch für Unternehmen, die gesetzlich nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind. Für diese Unternehmen besteht natürlich dennoch die Pflicht zur Einhaltung des Datenschutzes. Die Beratung durch eine externe Datenschutzkanzlei ermöglicht es, die datenschutzrechtlichen Anforderung zu erfüllen ohne dabei unternehmensinterne Ressourcen zu binden.

Unsere Datenschutzberatung eignet sich ferner für Unternehmen, die unsicher sind, ob und welche Datenschutzanforderungen für sie gelten. Im Rahmen unserer Ist-Analyse bewerten wir dann den Bedarf an einmaligen und fortlaufenden Datenschutzberatungen. Sollten wir im Rahmen unserer Analyse zu dem Schluss kommen, dass die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zwingend notwendig ist, teilen wir Ihnen dies umgehend mit. In einem solchen Fall ist die umgehende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten mitunter günstiger und praktischer als die Datenschutzberatung. Schließlich gehört die Datenschutzberatung zu den Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten. Selbiges gilt für den Fall, dass die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht zwingend notwendig, aber ökonomisch sinnvoller als die Datenschutzberatung ist.

Schwerpunkt der Datenschutzberatung

Die Datenschutzberatung ist ein komplexes und interdisziplinäres Feld. Der Beruf des Datenschutzbeauftragten erfordert rechtliche, technische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Nur wer alle diese drei Aspekte vereint, kann die Anforderungen fachgerecht erfüllen. Dennoch sind bei externen Datenschutzbeauftragten und Datenschutzberatern Schwerpunktsetzungen üblich und notwendig. Logischerweise erfolgen diese Schwerpunktsetzungen häufig anhand der beruflichen Qualifikation und der Erfahrungen des Datenschutzberaters. Konkret heißt dies: Ein Datenschutzberater mit technischem Hintergrund achtet besonders auf die technische Umsetzung des Datenschutzes. Ein Datenschutzbeauftragter mit juristischem Hintergrund achtet besonders auf die juristischen Fallstricke. Dr. Taheri Datenschutz legt ein besonderes Augenmerk auf nationale und internationale juristische Fragestellungen innerhalb der Datenschutzberatung. Grundlage hierfür ist das Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland und Großbritannien und die Beratungserfahrung bezüglich national und international agierender Unternehmen.

Vorteile der Datenschutzberatung

Die Vorteile der Datenschutzberatung liegen vor allem in der Vermeidung von Schäden. Solche sind etwa

Geldstrafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten JahresumsatzesAnordnungen der Aufsichtsbehörden oder auch Reputationsschäden durch Veröffentlichung der Datenschutzverstöße.

Wie so häufig lassen sich solche Risiken nur vermeiden, wenn die Planung und Beratung im Vorfeld stattfindet. Ein nachträgliches Krisenmanagement, etwa durch Kooperation mit den Aufsichtsbehörden, vermag die Geldbußen vielleicht zu vermindern. Es kann diese aber nicht gänzlich verhindern. Es liegt in der Natur der Sache, dass die genannten Aspekte ihren ökonomischen Nutzen nicht sofort zeigen. Die Verhinderung von Geldstrafen aufgrund von Datenschutzverstößen ist in der Bilanz nicht greifbar. Eine gute Datenschutzberatung kann aber auch einen direkten ökonomischen Nutzen bewirken. So können Sie eventuell andere Ausgaben für den Datenschutz sparen oder Aufträge generieren, welche sie sonst aufgrund von Verstößen gegen das Datenschutzrecht ablehnen müssten. Schließlich ist die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften ein nicht zu unterschätzendes Argument in Verhandlungen mit Geschäftspartnern. In zunehmendem Maße erfolgt etwa die Auftragsvergabe unter Berücksichtigung der Datenschutz-Compliance. Ferner werben immer mehr Unternehmen mit der strengen Befolgung datenschutzrechtlicher Vorgaben, was das Kundenvertrauen nachhaltig stärkt.

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